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AGB der Konfliktkultur GmbH für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Die Konfliktkultur GmbH ist eine vom Bundesministerium für Justiz gem. §23 ZivMediatG anerkannte Ausbildungseinrichtung für Mediation. Daher sind die Weiterbildungs­angebote der Konfliktkultur GmbH für die für MediatorInnen nach dem Zivilrechts-Mediationsgesetz vorgeschriebenen Weiterbildungen anrechenbar.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungs- und Fort­bildungsveranstaltungen der Konfliktkultur, sofern für einzelne Veranstaltungen keine anders lautenden Bestimmungen getroffen werden. Die AGB sind Bestandteil des Vertrags­verhält­nisses zwischen TeilnehmerInnen und Konfliktkultur und erlangen ihre Wirksamkeit durch Anmeldung zu einer Veranstaltung.

Teilnahmevoraussetzungen

Sofern für eine Veranstaltung keine bestimmten Teilnahmevoraussetzungen angeführt sind, sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Teilnahme berechtigt. Für jüngere Personen haben die gesetzlichen VertreterInnen die Anmeldung zur Veranstaltung zu unterfertigen. Die Konfliktkultur behält sich vor, Anmeldungen zu Veranstaltungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Anmeldung

Verbindliche Anmeldungen erfolgen in der jeweils angeführten Form. Sind für eine Veranstaltung beschränkte TeilnehmerInnenanzahlen angegeben, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihen­folge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Kosten

Die Teilnahmekosten setzen sich, soweit nicht anders angegeben, aus dem Seminaranteil und der Seminarpauschale zusammen. Die gesamten Teilnahmekosten sind vor Veranstal­tungsbeginn zu entrichten. Eine Ermäßigung der Teilnahmekosten ist bei einem nur teilweisen Besuch der Veranstaltung nicht vorgesehen.

Stornobedingungen

Stornierungen können nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

Für Lehrgänge und Seminare gelten die folgenden Bedingungen:

Ist ein/e Teil­nehmerIn am Veranstaltungsbesuch verhindert, fallen bei Stornierung bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Einlangen der Stornierung bei der Konfliktkultur) keine Kosten an. Bei Stornierungen, die innerhalb von acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn einlangen, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmekosten zu bezahlen. Im Falle einer Stornierung innerhalb von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn sind werden die gesamten Teilnahmekosten verrechnet. Bereits bezahlte, über die Stornogebühr hinaus­gehende Beträge, werden in Form von Gutschriften für Veranstaltungen der Konfliktkultur rückerstattet. Ausnahmen können vereinbart werden, wenn von TeilnehmerInnen ein/e der Zielgruppe entsprechende/r ErsatzteilnehmerIn nominiert wird, welche/r an der Veranstal­tung teilnimmt und die Teilnahmekosten bezahlt. Auf diese Regelung besteht jedoch kein Anspruch.

Für alle anderen Veranstaltungen (Inhouse-Trainings, Workshops etc.) gelten jeweils die im Angebot angeführten Stornofristen.

Rücktrittsrecht für KonsumentInnen

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, steht den TeilnehmerInnen, die KonsumentInnen im Sinne des KSchG sind, ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage

Die Konfliktkultur behält sich Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungs­orten, TrainerInnen sowie auch Veranstaltungsabsagen (vor allem für den Fall, dass eine MindestteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird) vor. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche der Konfliktkultur gegenüber sind daraus nicht abzuleiten. Die Konfliktkultur übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten. Entfällt eine Veranstaltung ersatzlos, erfolgt eine Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahme­kosten.

Teilnahmebestätigung, Lernunterlagen

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung für die tatsächliche Dauer ihrer Anwesenheit.
Allfällige, von der Konfliktkultur zur Verfügung gestellte (Lern‑)Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder auf andere Weise verwertet werden. Dies gilt auch für interne Zwecke des Auftraggebers und für jeden einzelnen Teilnehmer an den Veranstaltungen von Konfliktkultur. Der Auftraggeber hat die Teilnehmer der Veranstaltungen ausdrücklich auf das Verbot der Vervielfältigung und der Weitergabe dieser Unterlagen hinzuweisen.

Haftungsausschluss

Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen wird von der Konfliktkultur keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der bei Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche der Konfliktkultur gegenüber gemacht werden.

Zustellungen

Zustellungen der Konfliktkultur an TeilnehmerInnen erfolgen rechtswirksam per E-Mail, Fax oder Post an die zuletzt von den TeilnehmerInnen bekannt gegebene Adresse / Faxnummer.

Streitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis verpflichten sich die Parteien, vor Anrufung des Gerichts eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Eine Anrufung des Gerichts ist erst nach Abbruch der Mediation durch den / die MediatorIn oder eine der Konfliktparteien zulässig.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

Wir bitten um Verständnis, dass abweichende Vereinbarungen von unseren Geschäfts­bedingungen nur in schriftlicher Form für uns bindend sind.